Für ein gutes Miteinander
Für ein gutes Miteinander
Kundinnen und Kunden anerkennen mit der Einschreibung die Benutzerordnung und die Gebührenordnung der Bibliothek.

Unsere Benutzerordnung
- Die Trägerschaft ist der «Verein Bibliothek Berneck». Sie wird durch Beiträge von Korporationen, Firmen-Sponsoren und Privatpersonen aus der Gemeinde und der Region finanziert.
- Die Bibliothek Berneck ist öffentlich und steht während den allgemeinen Öffnungszeiten allen Einwohnern von Berneck und den umliegenden Gemeinden zur Verfügung.
- Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Jahresgebühr erhoben, welche die Ausleihe aller Medien ohne zusätzliche Kosten erlaubt. Es kann auch eine Punktekarte erworben werden.
- Die Ausleihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen, für DVDs eine Woche. Eine Verlängerung um weitere 4 Wochen ist möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt.
- Alle Medien können vorbestellt werden.
- Nach Ablauf der Ausleihfrist erfolgt eine gebührenpflichtige Mahnung.
- Kundinnen und Kunden sind zum schonenden Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten. In der Regel bezahlt der Benutzer den Neupreis und eine Bearbeitungsgebühr. Schäden dürfen nicht selbst repariert werden.
- Eine Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist unzulässig. Es haftet in jedem Fall die Person, auf deren Name die Ausleihe erfolgte.
- Die Bibliothek haftet nicht für Schäden an Hardware, Software oder Daten, die durch die Nutzung von ausgeliehenen elektronischen Medien entstehen.
- Die Bibliothek ist ein ruhiger Ort. Rauchen und Essen sind in der Bibliothek untersagt. Das Tragen von Inline-Skates in der Bibliothek ist nicht gestattet. Haustiere sind grundsätzlich nicht in die Bibliothek mitzunehmen.
- Bei Missbrauch kann das Bezugsrecht vorenthalten werden.
- Weitere Hinweise enthält die Gebührenordnung.
Berneck, März 2025